Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn der Kraftfahrstraße:
Das Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn der Kraftfahrstraße ist gem. § 18 Abs. 7, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 83.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV bußgeldbewehrt und löst ein Fahrverbot aus. Der Kreis Recklinghausen verhängte wegen des Wenden s auf der durchgehenden Fahrbahn der Kraftfahrstraße ein Bußgeld gegen den Mandanten, gegen den wiederum Einspruch eingelegt wurde. Es kam zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Marl. Vor dem AG Marl konnte eine Fahrverbotsaufhebung erreicht werden.
Im Einzelnen zum Wenden:
Wenden, zum Bußgeldbescheid mit Fahrverbotsverhängung:
In dem Bußgeldverfahren
Der Landrat
des Kreises Recklinghausen
KREIS
RECKLINGHAUSEN
DER VESTISCHE KREIS
Ressort Ordnungswidrigkeiten (32.2)
…
Herrn . . . …
Ihr Zeichen: …
22.04.2014
Bußgeldbescheid (Ausfertigung)
Aktenzeichen: …
Geburtsname: … (Bei Zahlungen bitte unbedingt angeben)
geboren am: … in: Balve
Gesamtbetrag: 228,50 EUR.
Fahrverbot: 1 Monat
Sehr geehrter Herr …,
Ihnen wird zur Last gelegt, am 03.04.2014 um 11:50 Uhr in Haltern, L 612, km 24,150, FR Haltern als Führer des PKW mit dem Kennzeichen UN‐… . Fabrikat Mercedes, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Tat: (Wenden)
Ordnungswidrigkeit: Sie wendeten auf der durchgehenden Fahrbahn der Kraftfahrstraße.
Verletzte Vorschriften: § 18 Abs. 7, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 83.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Buße: 200,00 EUR
Zeuge(n): …
Bemerkungen:
Hiermit wird nach § 25 Abs. 2 a StVG bestimmt, dass das unten angeordnete Fahrverbot nicht mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung, sondern erst dann wirksam wird, wenn der Führerschein bei meiner Behörde in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Innerhalb dieser Frist bestimmen Sie durch Ablieferung Ihres Führerscheines den Beginn des Fahrverbotes.
…
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie
- eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von: 200,00 EUR
- in Fahrverbot angeordnet (§ 25 StVG) für die Dauer von 1 Monat
- Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (§§ 105, 107 OWiG i.V. m‚ §§ 464 Abs. 1, 465 StPO), die wie folgt festgesetzt werden: a) Gebühr 25,00 EUR b) Auslagen 3,50 EUR c) Sonstige Auslagen 0,00 EUR zu zahlender Gesamtbetrag 228,50 EUR
…
Wenden, zum Urteil über die Fahrverbotsaufhebung:
Beglaubigte Abschrift
8 OWi‐46 Js 1359/14-527/14
Das Urteil ist rechtskräftig seit dem 26.11.2014
Marl, 05.01.2014
…,
Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Amtsgericht Marl
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
In dem Bußgeldverfahren
gegen …,
geboren am … in Balve,
wohnhaft … Fröndenberg
wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht Marl
aufgrund der Hauptverhandlung vom 14.11.2014,
an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht Dr. …
als Richterin
Rechtsanwalt Reissenberger aus Dortmund
als Verteidiger des Betroffenen …
für Recht erkannt:
Der Betroffene wird wegen Wenden s auf der durchgehenden Fahrbahn der Kraftfahrstraße zu einer Geldbuße von 400,00 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
Angewandte Vorschriften: §§ 18, 49 StVO, 24 StVG.
TBNR: 118690
Dr. …
Beglaubigt
…
Justizobersekretär