Urteil AG Schwerte, Arbeitsplatzgefaehrdung durch Fahrverbot

Ein Fall aus der täglichen Praxis des Anwalts Reissenberger. Es handelt sich um die alltägliche Situation, dass man aufgrund von Stress im Alltag versehentlich zu schnell oder jemandem zu dicht aufgefahren ist und die Behörde gerade in diesem Augenblick eine Messung durchgeführt hat. Es stellt sich heraus, dass der Verkehrsverstoß so erheblich ist, dass neben einem relativ hohen Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt worden ist. Hier sollte man nicht vorschnell aufgeben. Es lohn sich fast immer, einen in diesen Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts versierten Anwalt wie RA Reissenberger einzuschalten, da die Fallprüfung häufig zeigt, dass es irgendwo fast immer einen Weg gibt, dem Mandanten in irgendeiner Form zu helfen. Hier konnte das Fahrverbot gegen eine angemessene Erhöhung des Bußgeldes, die von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausfallen kann, aufgehoben werden, weil dem Gericht eine akute Arbeitsplatzgefaehrdung durch Fahrverbot aufgezeigt werden konnte. Im Einzelnen:

 

Ausfertigung

Rechtskräftig seit 02.08.2011
Schwerte, 04.08.2011
Biallas, Justizbeschäftigte
Als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
10 OWi‐877 Js 521/11-112/11

 

Amtsgericht Schwerte

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

 

In dem Bußgeldverfahren gegen …, geboren …, wohnhaft … Datteln wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

hat das Amtsgericht Schwerte

aufgrund der Hauptverhandlung

vom 14.07.2011,

an der teilgenommen haben:
Richterin Simon
als Richterin
Rechtsanwalt Reissenberger aus Dortmund
als Verteidiger des Betroffenen …
für Recht erkannt:
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 300,–€ verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§ 41 lI, § 49 StVO, § 24 StVG; § 46 OWiG, § 465 StPO).

Simon Ausgefertigt
Justizbeschäftigte (mD)