Rechtsgebiete
Rechtsgebiete Schwerpunkte Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Familienrecht Mietrecht Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Die Schwerpunkte der Rechtsgebiete hat RA Reissenberger im Allgemeinen Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Eine besondere Stärke eines auf mehreren Rechtsgebieten tätigen Rechtsanwalts liegt in der Fähigkeit einer Rechtsgebiet übergreifenden Betrachtungsweise.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts hat Rechtsanwalt Reissenberger die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht erworben. Dadurch hat Rechtsanwalt Reissenberger die in den als Schwerpunkte angegebenen Rechtsgebiete sei 1996 vorhandenen besonderen Erfahrungen und Kompetenzen auch durch den Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht dokumentiert. So passiert es nicht selten, dass ausgewiesene Fachleute auf eine Kerngebiet an eigentlich nicht schwierigen Hürden aus einem anderen Rechtsgebiet scheitern. Rechtsanwalt Reissenberger kann eine umfassende Würdigung der üblicherweise anfallenden Rechtsfragen gewährleisten und daher für den Mandanten ein angemessenes wirtschaftliches Ergebnis herbeiführen.
Sämtliche Mandate werden dabei selbstverständlich persönlich bearbeitet und bundesweit vor allen Gerichten -bis auf den Bundesgerichtshof in Zivilsachen, jedoch bereits auch vor dem Bundesgerichtshof in Strafsachen in dem einen oder anderen Fall– vertreten. Eine moderne und zeitgemäße EDV- und Online-Bearbeitung dürfen Sie ebenfalls als selbstverständlich voraussetzen. Die Mandate werden schnellstmöglich bearbeitet und die Interessen der Mandantschaft unnachgiebig verfolgt. Die Beratung ist umfassend und am wirtschaftlichen Ergebnis orientiert. Bei einem Verkehrsunfall, bspw. in Fragen der Arzthaftung oder bei Mängeln am Bau besteht die Möglichkeit, erfahrene Spezialisten, wie z. B. Kfz-Sachverständige, Ärzte und Bau-Sachverständige hinzuzuziehen.
Aufgrund der breiten Tätigkeit im gesamten Zivilrecht genießt die Mandantschaft den Vorteil einer ganzheitlichen und persönlichen Beurteilung eines Rechtsfalls durch Rechtsanwalt Reissenberger. Das kann bspw. dann der Fall sein, wenn sich steuerliche oder arbeitsrechtliche Fragen in einem familienrechtlichen Streitfall auswirken und umgekehrt, so dass die Beurteilung einer Rechtsfrage zum Vorteil der Mandantschaft nicht auf einen Rechtsbereich beschränkt ist sondern umfassend durch nur eine Person, nämlich Rechtsanwalt Reissenberger erfolgt.
Rechtsgebiete Kaufrecht und Werkvertragsrecht
Zu den obigen Themengebieten des Zivilrechts kommen immer wieder auch Fälle aus dem Kaufrecht (§§ 433 ff BGB), bspw. beim Kauf eines Pkw, einer Immobile, eines Fernsehers oder eines Kleides.
Teilweise findet sich der Fall des Kaufrechts thematisch auch im Bereich des Verkehrsrechts beim Pkw-Kauf wieder, im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses und im allgemeinen Zivilrecht in den übrigen Fällen. In allen diesen Fällen können Sie davon ausgehen, dass der Anwalt Reissenberger mit der sich wiederholenden Thematik der verschiedenen Rechtsgebiete aufgrund seiner langjährigen Erfahrung vertraut ist.
Ähnlich verhält es sich im Werkvertragsrecht (§§ 631 ff BGB), das mit dem Werklieferungsvertrag in vielen Dingen auf das Rechtsgebiet des Kaufrechts verweist, so dass es sich aus hiesiger Sicht um ähnliche Rechtsgebiete des Zivilrecht handelt. Denn bspw. bei der fehlgeschlagenen Reparatur eines Pkw befinden Sie sich thematisch wieder im Verkehrsrecht, bei der Renovierung und Instandsetzung von Häusern und Wohnungen, die möglicherweise unzureichend erfolgen, wieder im Miet- und Wohnungseigentumsrechts, so dass sich auch hier die Rechtsgebiete wiederholen und überschneiden.
Rechtsgebiete Maklerrecht, Reiserecht, Darlehen und Bürgschaft
Zu diesen Rechtsgebieten gehört sowohl das Maklerrecht (§§ 652 ff BGB) als auch das Reiserecht (§§ 651a ff BGB), sich systematisch in der Nachbarschaft dieser Rechtsgebiete befinden.
Sie können sich daher mit einem guten Gefühl auch mit anderen Themen aus dem Zivilrecht, wie der Bürgschaft, dem Darlehen und der Schenkung, getrost an Rechtsanwalt Reissenberger wenden, da alle diese Rechtsgebiete ohne weiteres ebenfalls zum Vertragsrecht gehören und in allen vorgenannten Fällen häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen eine wichtige Rolle spielen.
Zu allen diesen Rechtsgebieten gehört auch die immer gleiche Erwirkung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden und der anschließenden Zwangsvollstreckung (Forderungsbeitreibung/Inkasso). Auch diese Aufgaben der einzelnen Rechtsgebiete werden in der Kanzlei vom Anwalt und seinem Team bearbeitet.
Hinzu kommen des Weiteren Bußgeldverfahren und Strafverfahren sowie Verfahren vor den Sozialgerichten, die sich im Laufe der Zeit aus den übrigen Mandaten ergeben haben.
Auf den nachstehenden Seiten wurden und werden nach und nach für lesenswert und interessant erachtete eigene, d. h. von Rechtsanwalt Reissenberger selbst erwirkte Entscheidungen aus allen Rechtsgebieten, die Rechtsanwalt Sven Reissenberger im Laufe der Zeit vor den verschiedensten Gerichten erwirkt hat, veröffentlicht.