Nachstehend stelle ich Ihnen dar, wie Sie sich nach einem Unfall optimal verhalten.
Verhaltenshinweise am Unfallort allgemein:
Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht beurteilt schnell, kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Sie schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche (BGB, StVG, VVG)Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können.
Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar.
Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten oder Erstattung von Gehaltseinbußen zustehen?
Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Folgende Verhaltenshinweise am Unfallort sollen Ihnen helfen, damit Sie keine finanziellen Nachteile erleiden:
Verhaltenshinweise am Unfallort im Detail:
- Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen. Zeugen, wenn möglich, am Unfallort ansprechen und diese zum Warten bewegen und wenn möglich, die ladungsfähige Anschrift, das Kfz-Kennzeichen und die Telefonnummer notieren.
- Ruhe bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen. Keinesfalls die gegnerische Haftpflichtversicherung anrufen. Treffen Sie auf gar keinen Fall Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen. Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Rechtsanwalt.
- Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben! Wenig reden, bedrängende Fragen durch Verweisung auf den Rechtsanwalt abwehren. Wenn Sie die Telefonnummer des Rechtsanwalts haben, rufen Sie diesen an.
- Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
- Unfallbericht ausfüllen. Am besten Ausdrucken und immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zum Verkehrsanwalt!
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
- Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem beeinflussen.
Nehmen Sie keine »kostenlosen« Angebote von unseriösen »Unfallhelfern« (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
Unterschreiben Sie nichts.
Akzeptieren Sie keine Verwarnung der Polizei, wenn Sie sich nicht schuldig fühlen.
Verinnerlichen Sie die hier erteilten Verhaltenshinweise, da nur diese Verhaltenshinweise als Leitfaden in der Hektik einer Unfallsituation dazu führen, unbedachte Entscheidungen zu treffen.