Rechtsanwalt Sven Reissenberger bietet über die ansonsten üblichen Honorartatbestände eine Kurzberatung an.
Bei einer Kurzberatung prüft Rechtsanwalt Sven Reissenberger zum Bruttofestpreis von 50,00 € Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und unterrichtet Sie bspw. über die bevorstehenden Kosten eines Rechtsstreits oder einer sonstigen anwaltlichen Tätigkeit sowie ggfs. über die Notwendigkeit einer darüber hinaus erforderlichen, weitergehenden Beratung, wenn der Sachverhalt zu komplex ist und im Rahmen der Kurzberatung nicht abschließend beurteilt werden kann.
Sie erfahren von Rechtsanwalt Sven Reissenberger, ob sich anwaltliche Hilfe überhaupt für Sie lohnt. Ist Rechtsanwalt Sven Reissenberger nach dem Gesetz verpflichtet, im Einzelfall eine höhere Gebühr zu erheben, bspw. weil die Kurzberatung vertieft werden muss, eine gutachterliche Ausarbeitung gewünscht oder erforderlich wird oder die Kurzberatung in eine anderweitige Tätigkeit übergeht, wird Rechtsanwalt Sven Reissenberger Sie zuvor selbstverständlich darauf hinweisen.