Vertretungsmacht, Urteil LG Dortmund
Vertretungsmacht - Allgemeines Unter Vertretungsmacht versteht man regelmäßig die Befugnis einer Person, im Rahmen der Stellvertretung gegenüber einer anderen Person mit Rechtswirkungen für und gegen eine dritte Person, den Vertretenen bzw. Geschäftsherrn, rechtsgeschäftliche Handlungen herbeizuführen. Diese Vertretungsmacht erteilt der Vertretene bzw. Geschäftsherr dem Vertreter. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch…