Vorläufige Entziehung, Beschluss AG Essen
Vorläufige Entziehung - Allgemeines: Eine Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann sehr schnell von der Staatsanwaltschaft angenommen und beim Amtsgericht nach § 111 a StPO beantragt werden. Es reicht bereits, dass ein Zeuge einen Unfall meldet und angibt, ein Unfallbeteiligter sei davongefahren. Dann liegt der Verdacht der Fahrerflucht schon vor. In…