Elementargefahr, Urteil LG Dortmund

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Elementargefahr -Allgemeines: Die Elementargefahr kann ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung sein und stellt eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung bspw. gegen Überschwemmungen und Rückstau dar. Die Elementargefahr muss, wie auch im nachstehenden Fall, zusätzlich versichert werden, um Bestandteil der Wohngebäudeversicherung zu sein, da die Elementargefahr grundsätzlich gerade nicht Bestandteil der Versicherung ist.   Elementargefahr - Urteil des LG Dortmund:…

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Wohngebaeudeversicherung, Urteil AG Dortmund

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Eine Wohngebaeudeversicherung ist aufgrund von Leitungswasserschäden zur Zahlung des Laminatsbodens und des Mietausfalls vom AG Dortmund verurteilt worden.   Wohngebaeudeversicherung - Grundsätzliches: Die Wohngebaeudeversicherung ist eine besondere Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben, den sog. versicherten Gefahren. Der Versicherungsgegenstand bei der Wohngebaeudeversicherung ist das…

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