Kurzzeittarif, Vergleich LG Dortmund
Kurzzeittarif - vorläufige Deckung: Ein Kurzzeittarif ist ein besonders teurer Tarif im Rahmen einer sog. Vorläufigen Deckung im Versicherungsrecht im Bereich der Kfz-Versicherung. Der Kurzzeittarif betrug hier 20,00 €/Tag. Kurzzeittarif - Ausgangssachverhalt: RA Reissenberger legte gegen ein Urteil des AG Dortmund, in welchem ein Taxi-Unternehmen auf die Klage…