Obliegenheit nach Einbruchdiebstahl, Vergleich LG Dortmund
Obliegenheit vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls Es geht um die Obliegenheit und ihre Verletzung im Rahmen eines Einbruchdiebstahls. Die Klägerin macht Leistungsansprüche aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrag vom 21.01.2010 geltend. Die Beklagte ist der Geschäftsinhaltsversicherer zur Geschäftsinhaltsversicherung Nr.: … vom 10.04.2007. In der Nacht vom 12.05.2010 auf den…