Verbringungskosten, Urteil LG Dortmund
Verbringungskosten, UPE-Aufschläge und Schadenspauschale: Nach diesem Urteil des LG Dortmund wurde klargestellt, dass Verbringungskosten, UPE-Aufschläge und die Schadenspauschale in Höhe von 25,00 € auch bei fiktiver Abrechnung von der Kraftfahrthaftpflichtversicherung des Unfallgegners zu tragen ist. Verbringungskosten: Die 4. Kammer des LG Dortmund wies in dem Sitzungsprotokoll darauf hin, dass sie die…