Nachbesserung, Urteil Amtsgericht Dortmund
Die Nachbesserung im Kaufrecht: Das Verlangen der Nachbesserung im Gewährleistungsrecht (§§ 437, 439 BGB) ist ein scharfes Schwert, wenn man die Frist zur Nachbesserung auf der Verkäuferseite versäumt. Die Entbehrlichkeit der Nachbesserung: Das Verlangen auf Nachbesserung ist ein Recht sowohl des Käufers als auch des Verkäufers, d. h. beide können vor dem…