Kein Bagatellschaden, Urteil AG Dortmund
Kein Bagatellschaden bei einem Kfz-Unfallschaden über 715,00 € - Grundsätzliches: Seit kurzer Zeit versucht die Versicherungswirtschaft, die Unfallregulierung dadurch zu erschweren, dass Sachverständigenkosten nicht mehr ohne weiteres gezahlt werden, wenn der Schaden nicht deutlich über 1.000,00 € liegt. Diese Versuche waren in der Vergangenheit erfolglos, weil nach der Entscheidung des BGH vom 30.11.2004,…