Preisabsprachen unverbindlich, Urteil AG Dortmund
Preisabsprachen Preisabsprachen zwischen der Versicherung und dem Geschädigten sind unverbindlich für den Geschädigten Das Amtsgericht Dortmund hat in überzeugender Form eine zur Preissenkung bei der Unfallregulierung zwischen dem Versicherer und der BMW-Niederlassung in Dortmund getroffene Preisabsprache (Preisvereinbarungen/Preisabsprachen) für den von der Versicherung vermittelten Kunden für den von RA Reissenberger vertretenen…