Fahrererkennbarkeit, Beschluss OLG Hamm
Die Fahrererkennbarkeit, also die Frage, ob der Fahrer auf einem Messfoto erkennbar ist, ist häufig nicht gegeben, so dass kein Urteil gegen den Betroffenen ergehen darf, wenn nicht feststeht, dass er fuhr. Deshalb ist es häufig sinnvoll, zum Vorwurf aus dem Bußgeldbescheid zu schweigen.