Haarschaden und Haftung, Vergleich AG Dortmund
Haarschaden und Haftung des Friseurs: Ein Haarschaden und die Haftung des Friseurs deswegen sind schwierig durchzusetzen, da das Verhalten des Friseurs schuldhaft sein muss, wie der nachstehende Vergleich Amtsgericht Dortmund zeigt. In nachstehendem Fall war ein Haarschaden schon gegeben. Die Kundin wollte jedoch von der von RA Reissenberger vertretenen Friseurin noch 1.500,00 € Schadensersatz und Schmerzensgeld erstreiten,…