Einstellung nach § 153 a Abs. 2 StPO, Beschluss AG Dortmund
Einstellung nach § 153 a Abs. 2 StPO: Es wird von einer Einstellung nach § 153 a Abs. 2 StPO berichtet. Es handelt sich dabei nur um eine von zahlreichen Formen der Einstellung im Strafprozess. Ein weitere Form der Einstellung ist die nach § 153 Abs. 2 StPO. Sie erfolgt im…