Rechtsmissbräuchlichkeit, Urteil

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Rechtsmissbräuchlichkeit - Einleitung: Die Rechtsmissbräuchlichkeit beim Eigenbedarf bzw. im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung ist weit verbreitet. Denn eine Eigenbedarfskündigung stellt eine der wenigen Möglichkeiten im Mietrecht dar, in welchen der Vermieter grundsätzlich im Vorteil ist. Man kann davon ausgehen, dass Mietrecht grundsätzlich Mieterschutzrecht bedeutet und lediglich in wenigen Fällen, unteranderem im…

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Eigenbedarfskuendigung, Urteil AG Dortmund

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  Eigenbedarfskuendigung als Sonderfall der Kuendigung Es geht um eine besondere Form der Kündigung, nämlich der sog. „Eigenbedarfskuendigung“. Die Eigenbedarfskuendigung ist ein Kunstbegriff und umschreibt den Fall, dass der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Die Eigenbedarfskuendigung ist konkret in § 573 Abs. 2 Nr. 2…

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Staffelmiete, unwirksame Mieterhöhung, Urteil AG Dortmund

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Die Staffelmiete ist eine Möglichkeit der Mietzahlung in einem Mietvertrag. Der nachstehende Fall behandelt das Thema Staffelmiete und insoweit die vom Vermieter nicht wirksam ausgesprochene Mieterhöhung im Rahmer einer vereinbarten Staffelmiete. Voraussetzungen Staffelmiete Die Voraussetzungen einer Staffelmiete ergeben sich aus § 557 a BGB, Unwirksamkeit einer Mieterhöhung bei einer Staffelmiete Eine…

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Kuendigung wegen Zahlungsverzugs, Beschluss LG Dortmund

Kuendigung wegen Zahlungsverzugs: Der Fall handelt von einer Situation nach dem Abschluss eines Vergleichs vor dem Amtsgericht Dortmund über die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung nach einer Kuendigung wegen Zahlungsverzugs aufgrund eines mietvertragswidriges Verhalten des Mieters. Relevant war dabei der geringe Zahlungsrückstand. Die Kuendigung wegen Zahlungsverzugs erfolgte aufgrund eines Rückstands mit mehr als…

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Nachmieter, Urteil Amtsgericht Dortmund

Nachmieter – Grundsätzliches:

Immer wieder haben Mieter die  Vorstellung, dass ihnen die Stellung eines Nachmieters helfen kann, aus einem Mietvertrag entlassen zu werden und Mieten zu sparen. Die Fragestellung „Nachmieter“ ist nach der Reform des Mietrechts zumindest für das Wohnraummietrecht an sich ohne praktische Relevanz, d. h. mit anderen Worten: Weder kann der Mieter einem Vermieter grundsätzlich einen Nachmieter aufzwingen noch erleidet der Vermieter Nachteile, wenn er einen solchen gestellten Nachmieter ablehnt.

Gleichwohl kann RA Reissenberger hier einen Fall mit einem Nachmieter präsentieren, der nach dem Grundsatz „keine Regel ohne Ausnahme“ dazu geführt hat, dass der Vermieter, der den vom Mieter gestellten Nachmieter nicht akzeptiert hatte, den Prozess verlor.

 

Nachmieter – Sachverhalt:

Wenn dem Vermieter wirksam ein Nachmieter durch den Mieter angeboten wird, hat der Vermieter keine Ansprüche wegen ausstehender Mieten, so ein Urteil des AG Dortmund. Der Fall berührt Themen aus dem Bereich des Zivilrechts, des Mietrechts mit Aspekten zum Bereicherungsrecht, der Negative Feststellungsklage gegen einen Schadensersatzanspruch und des Aufwendungsersatzanspruchs des Vermieters. Ferner geht neben der Nachmieter-Problematik auch um eine Kaution sowie den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters. Das AG Dortmund stellte fest im konkreten Nachmieter-Fall fest, dass keine Ansprüche des Vermieters wegen ausstehender Mieten gegen den Mieter bestehen, wenn der Mieter dem Vermieter wirksam einen Nachmieter angeboten hat.

 

Nachmieter – Urteil des Amtsgerichts Dortmund:

Az: 417 C 9860/11,

verkündet am 15.08.2012.

Amtsgericht Dortmund

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

In dem Rechtsstreit

der …, ges. vertr. d. …, diese ges. vertr. d. …, Bochum

– Klägerin und Widerbeklagte –

-Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt … Essen –

g e g e n

Herrn …, Dortmund

– Beklagten und Widerkläger –

-Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Reissenberger, Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund-

hat das Amtsgericht Dortmund

auf die mündliche Verhandlung vom 15.08.2012

durch Richter …

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 214,80 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 % und der Beklagte zu 22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

T a t b e s t a n d:  (Nachmieter-Fall) …

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