Mietminderung wegen verweigertem Dachbodenzugang, Urteil AG Dortmund
Mietminderung Eine Mietminderung wegen verweigertem Dachbodenzugang wurde einer Mieterin zugesprochen, die nicht den Dachboden zum Wäscheaufhängen bzw. Trocknen betreten durfte. Voraussetzungen der Mietminderung Die Voraussetzungen der Mietminderung finden Sie hier. Die Mietminderung richtet sich nach § 536 BGB. Mietminderung und das Urteil des AG Dortmund Das AG Dortmund hat im…