Nachzahlung, Urteil AG Dortmund
Nachzahlung Betriebskosten im Mietrecht - Allgemeines: Die Nachzahlung von Betriebskosten bzw. Nebenkosten für abgelaufene Jahre scheitert häufig wegen der verspäteten Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter an den Mieter oder dem fehlenden Nachweis über den Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter. Zu unterscheiden ist dabei die allgemeine Verjährungsfrist nach § 195…