Neuwagen Rückabwickung, Vergleich LG Dortmund
Auch bei einem Neuwagen führt ein baulicher Konstruktionsfehler zum Vorliegen eines Mangels und zur Rückabwickung des Leasingvertrags, Vergleich LG Dortmund. Die Rückabwicklung eines Neuwagen ist Gegenstand des nachstehenden Falles. Sachverhalt zur Rückabwickung eines Kaufvertrags/Leasingvertrags bei einem Neuwagen: Folgender Sachverhalt wurde im Klagewege dargelegt: Der Kläger erwarb von einer renommierten Niederlassung einer der…