Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschluss AG Bochum
Entziehung der Fahrerlaubnis - Allgemeines: Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO erfolgt vorläufig wegen Delikten bspw. der Fahrerflucht (§ 142 StGB) oder der Trunkenheit (§ 316 StGB) etc. .… . Im Gesetzestext heißt es im Wesentlichen: „§ 111 a StPO - Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: (1) Sind dringende…