freier Mitarbeiter, Vergleich Arbeitsgericht Dortmund
freier Mitarbeiter mit befristetem Honorarvertrag: Ein freier Mitarbeiter mit befristetem Honorarvertrag erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, schließt einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht Dortmund und erhält eine Abfindung. freier Mitarbeiter mit befristetem Honorarvertrag - Besonderheiten: RA Reissenberger berichtet über einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht Dortmund, der folgende Besonderheiten aufweist: Bei…