Autoaufkäufer, Urteil LG Dortmund
Die Unklarheiten in der Auslegung der AGB (Autoaufkäufer) hinsichtlich der Frage, ob der Einschub ‐ soweit bekannt ‐ für Geltung die Kilometerangabe beanspruchen kann, gehen mit Blick auf die Unklarheitenregel des § 305 c Abs . 2 BGB zu Lasten des Verwenders ‐ hier der Klägerin ‐.