Amtspflichtverletzung, Vergleich LG Dortmund
Amtspflichtverletzung und Grundsätzliches: Die Amtspflichtverletzung einer Stadt oder einer staatlichen Behörde liegt vor, wenn ein Amtsträger eine ihm obliegende Pflicht, die sog. „Amtspflicht“, missachtet und dadurch verletzt, so dass man von einer sog. „Amtspflichtverletzung“ spricht. Die Amtspflichtverletzung kommt viel häufiger vor, als man vermutet. Die Amtspflichtverletzung wird jedoch gleichwohl nur dann relevant, wenn der…