Fahrspurwechsel, Urteil LG Dortmund
Allgemeines - Fahrspurwechsel: Der Fahrspurwechsel im Straßenverkehr ist einer häufigsten Unfallursachen. Deswegen sieht das Gesetz in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 7 Abs. 5 S. 1 StVO folgende Regelung vor: „In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Man spricht insoweit von…