Messunterlagen, Einstellung, Beschluss AG Dortmund
Einstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG wegen fehlender Messunterlagen: Fehlen Messunterlagen in einem Bußgeldverfahren bspw. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, ist das ein Grund zur Einstellung. Messunterlagen: Zu den Messunterlagen gehört das Messprotokoll, Nachweise über die Ausbildung des oder der Messbeamten bzw. der Messbeamtin sowie den Beschilderungsplan. Messunterlagen Lebensakte: Zu…