Kuendigung wegen Zahlungsverzugs, Beschluss LG Dortmund

Kuendigung wegen Zahlungsverzugs: Der Fall handelt von einer Situation nach dem Abschluss eines Vergleichs vor dem Amtsgericht Dortmund über die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung nach einer Kuendigung wegen Zahlungsverzugs aufgrund eines mietvertragswidriges Verhalten des Mieters. Relevant war dabei der geringe Zahlungsrückstand. Die Kuendigung wegen Zahlungsverzugs erfolgte aufgrund eines Rückstands mit mehr als…

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Schufa-Eintrag, Darlehen Kreditvertrag, Urteil LG Dortmund

Schufa-Eintrag

Ich berichte von einem zu Unrecht erwirkten Schufa-Eintrag einer Bank. Diese hatte ein Darlehen, einen Kreditvertrag gegen den Schuldner gekündigt, weil sich der Schuldner und Kunde wegen eines anderen Kredits bei der Bank vertragswidrig verhielt und die Darlehensraten nur schleppend und teilweise zahlte. Mit einer Negative Feststellungsklage konnte erreicht werden, dass die von der Bank erklärte Kündigung als rechtswidrig eingestuft wurde und der Kreditvertrag fortgesetzt werden musste. Der von der Bank bewirkte Schufa-Eintrag musste beseitigt werden. Die Bank wurde verurteilt, auf die Schufa hinzuwirken, den von der Bank bewirkten Schufa-Eintrag zu beseitigen. Ich berichte insoweit von einem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 22.11.2012, Az.: 7 O 100/12. Das Urteil ist erwähnenswert, weil Banken und andere Finanzdienstleister aber auch Telekommunikationsunternehmen sehr schnell mit einem sog. Schufa-Eintrag drohen, wenn ihre Forderungen nicht bedient werden.

Hier gelang es einem Kunden, die von der Bank erklärte Kündigung für unwirksam erklären zu lassen und die Bank darüber hinaus dazu zu bringen, gegenüber der Schufa die von ihr getätigten und dem Kunden nachteiligen Erklärungen rückstandslos beseitigen zu lassen.

Im Einzelnen:

Landgericht Dortmund

Im Namen des Volkes

Urteil

In dem Rechtsstreit des Herrn …

Klägers,

Pozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sven Reissenberger, Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund,

gegen

… Bank, … Frankfurt am Main,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: …

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund

auf die mündliche Verhandlung vom 22.11.2012

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht …,

die Richterin am Landgericht … und die Richterin …

für Recht erkannt:

 

  1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung des Darlehensvertrages mit der Beklagten vom 05.01.2012 zur Kundenstamm-Nr. …, AZ … und der BLZ … unwirksam ist und der Darlehensvertrag fortbesteht.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, der Schufa … mitzuteilen, dass die Kündigung vom 05.01.2012 des Darlehensvertrages, wie unter Ziffer 1. bezeichnet, unwirksam ist und die Beklagte wird verpflichtet, bei der Schufa … auf die Löschung der dazu erfolgten Einträge hinzuwirken.
  3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den nicht anrechenbaren Teil der außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 461,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.01.2012 zu erstatten.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufigvollstreckbar.

 

Tatbestand:

Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass die Kündigung eines Ratenkreditvertrages durch die Beklagte unwirksam ist und auch Beseitigung der Folgen der Mitteilung an die Schufa …

Der Kläger hatte bei der Beklagten ein Girokonto, das dort unter der Kontonummer … geführt wurde.

Unter dem 30.04.2010 schloss der Kläger mit der Beklagten einen Ratenkreditvertrag (Anlage K 8) über eine Nettokreditsumme von 11.260,00 €, der in monatlichen Raten rückzahlbar war, und zwar mit einer ersten Rate von 185,50 € am 01.06.2010 und mit einer letzten Rate am 01.05.2017 in Höhe von 191,74 €. Der Kläger wurde im November 2010 arbeitslos und erzielte sodann ab April 2011 wieder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Die Raten für den Ratenkredit zahlte er stets pünktlich. Am 01.05.2011 zog er von der … zur … um, und zwar zu seiner jetzigen Anschrift. Er stellte lediglich einen Nachsendeauftrag. Eine Mitteilung über den Umzug ging der Beklagten nicht zu. Diese forderte ihn mit Schreiben vom 30.08.2011 (Anlage K 3) auf, Auskünfte über sein Einkommen zu erteilen. Auf dieses Schreiben reagierte der Kläger nicht. Weitere Aufforderungen zur Rückführung einer nicht genehmigten Überziehung am 29.09., 14.10., 31.10. bestreitet er bekommen zu haben. Schließlich kündigte die Beklagte mit Schreiben vom 09.12.2011 das Kontokorrentkonto. (mehr …)

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Nachmieter, Urteil Amtsgericht Dortmund

Nachmieter – Grundsätzliches:

Immer wieder haben Mieter die  Vorstellung, dass ihnen die Stellung eines Nachmieters helfen kann, aus einem Mietvertrag entlassen zu werden und Mieten zu sparen. Die Fragestellung „Nachmieter“ ist nach der Reform des Mietrechts zumindest für das Wohnraummietrecht an sich ohne praktische Relevanz, d. h. mit anderen Worten: Weder kann der Mieter einem Vermieter grundsätzlich einen Nachmieter aufzwingen noch erleidet der Vermieter Nachteile, wenn er einen solchen gestellten Nachmieter ablehnt.

Gleichwohl kann RA Reissenberger hier einen Fall mit einem Nachmieter präsentieren, der nach dem Grundsatz „keine Regel ohne Ausnahme“ dazu geführt hat, dass der Vermieter, der den vom Mieter gestellten Nachmieter nicht akzeptiert hatte, den Prozess verlor.

 

Nachmieter – Sachverhalt:

Wenn dem Vermieter wirksam ein Nachmieter durch den Mieter angeboten wird, hat der Vermieter keine Ansprüche wegen ausstehender Mieten, so ein Urteil des AG Dortmund. Der Fall berührt Themen aus dem Bereich des Zivilrechts, des Mietrechts mit Aspekten zum Bereicherungsrecht, der Negative Feststellungsklage gegen einen Schadensersatzanspruch und des Aufwendungsersatzanspruchs des Vermieters. Ferner geht neben der Nachmieter-Problematik auch um eine Kaution sowie den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters. Das AG Dortmund stellte fest im konkreten Nachmieter-Fall fest, dass keine Ansprüche des Vermieters wegen ausstehender Mieten gegen den Mieter bestehen, wenn der Mieter dem Vermieter wirksam einen Nachmieter angeboten hat.

 

Nachmieter – Urteil des Amtsgerichts Dortmund:

Az: 417 C 9860/11,

verkündet am 15.08.2012.

Amtsgericht Dortmund

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

In dem Rechtsstreit

der …, ges. vertr. d. …, diese ges. vertr. d. …, Bochum

– Klägerin und Widerbeklagte –

-Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt … Essen –

g e g e n

Herrn …, Dortmund

– Beklagten und Widerkläger –

-Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Reissenberger, Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund-

hat das Amtsgericht Dortmund

auf die mündliche Verhandlung vom 15.08.2012

durch Richter …

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 214,80 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 % und der Beklagte zu 22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

T a t b e s t a n d:  (Nachmieter-Fall) …

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