Allgemeines Vertragsrecht – die Basis aller Verträge
Allgemeines Vertragsrecht ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei, da Grundsatzfragen zum Zustandekommen und zur Auflösung bzw. Beendigung eines Vertrages täglich jeden berühren, sei es beim Kaufvertrag nach den §§ 433 ff BGB, Mietvertrag nach den §§ 535 ff BGB, Arbeitsvertrag, Darlehen, Werkvertrag, Schenkung, Versicherungsvertrag oder Bürgschaft. Verträge aller Art prägen das tägliche Leben und haben im täglichen Leben einen sehr hohen Stellenwert.
Allgemeines Vertragsrecht als Schlagwort und Bezeichnung ist daher sowohl die Basis als auch die Schnittstelle für die anderen Rechtsbereiche, die RA Reissenberger schwerpunkthaft bearbeitet, wie z. B. das Kaufrecht, das Mietrecht, das Familienrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsrecht (insbesondere das Pkw-Kaufrecht) und Arbeitsrecht.
Verträge schließen Sie, wenn Sie morgens beim Bäcker ein Brötchen erwerben und dafür den Kaufpreis entrichten, wenn Sie einen Handwerker beauftragen, der Ihre Heizung reparieren soll, und dafür den vereinbarten Werklohn entrichten, wenn Sie einen Versicherungsvertrag unterzeichnen, der Sie gegen Leistungswasserschäden schützen soll, wenn Sie einen Pkw im nächstgelegenen Autohaus erwerben, diesen ggfs. auch bei einer Bank finanzieren und deshalb einen Kreditvertrag unterzeichnen, eine Wohnung, einen Mietwagen oder ein Hotelzimmer mieten und beim Arzt Ihres Vertrauens eine jährliche Gesundheitsprüfung durchführen lassen.
Allgemeines Vertragsrecht – Beratung
Beratungsbedarf kann schon bestehen, bevor Sie einen Vertrag von Bedeutung unterzeichnen möchten und Sie bspw. das Klauselwerk einer Bank oder Versicherung nicht überblicken können oder einen Bauvertrag nochmals für den Fall überprüfen lassen wollen, inwieweit Sie abgesichert sind, wenn es bspw. zu Mängeln am Bau oder zur Insolvenz des Bauträgers oder eines anderen am Bau Beteiligten kommt.
Geraten Sie nicht durch Leichtsinn in einer vermeidbare Schuldenfalle.
Eine kurze Beratung, ein Gespräch über Ihre Pläne sowie die Durchsicht der von Ihnen zu unterzeichnenden Verträge können Sie vor Überraschungen, Schulden und sonstigem Ärger bewahren und stehen mit relativ geringen Kosten in keinem Verhältnis zu den etwaigen Folgen eines unüberlegten Vertragsschlusses.
Lassen Sie sich keinesfalls von geschulten Verkäufern unter Druck setzen und zu einem schnellen Vertragsschluss verleiten.
Für alle diese Fälle bedarf es eines die Grenzen der einzelnen Rechtsgebiete überschreitenden allgemeinen Vertragsverständnisses, um bspw. in den AGB versteckte Fallstricke zu erkennen, die Auswirkungen des Vertragsschlusses einzuschätzen und Ihnen den Sinn und die Bedeutung einzelner Klauseln zu offenbaren und ggfs. auch selbst eigene Klauselwerke zu entwerfen.
Hier können und werden sich unzählige Fragen stellen, bei denen Ihnen Rechtsanwalt Sven Reissenberger zur Seite steht. Die von der Mandantschaft häufig erwähnten Themenbereiche sind:
Beratung, Mietrecht, Pachtrecht, Kaufrecht, Dienstleistungsrecht und Werkvertragsrecht , IT-Recht, Software-Verträge, Wartungsvertrag, Support, Gewährleistungsrecht, Produkthaftungsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Entwurf von Klauseln und Klauselwerken.
AGB
Im Allgemeinen Vertragsrecht werden die AGB verschiedener Vertragstypen geprüft und entworfen, insbesondere im EDV-Recht, beim Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag. Trotz jahrelanger Rechtsprechung weisen die AGB der einzelnen Verträge vielfach immer wieder die gleichen Fehler auf, die einfach zu vermeiden sind. Auf der anderen Seite kann einem Verbraucher ebenso gut geholfen werden, wenn er in einem Vertrag gegen seinen Willen gehalten werden soll und der Widerruf der auf Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung bspw. bei der Pkw-Finanzierung oder beim Leasing noch möglich ist, weil die Widerrufsbelehrung des Verwenders, meist eines Auto-Hauses, den strengen gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.