Das Arbeitsrecht – Grundsätzliches
Das Arbeitsrecht hat für den ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung eine überragende Bedeutung. Jedermann ist ganz unmittelbar durch eigene Arbeit oder mittelbar, wenn bspw. der Ehegatte oder Kinder von der Arbeit eines Familienmitglieds abhängig sind, von Arbeit und damit auch vom Arbeitsrecht betroffen.
Beratungsbedarf kann schon bestehen, wenn man einen Arbeitsvertrag unterzeichnen möchte und in diesem bereits von „Vertragsstrafen“ oder„Rückzahlverpflichtungen“ die Rede ist.
Das Arbeitsrecht – schnelle Reaktionen sind nötig
Zum Rechtsfall wird die Arbeitsrechtsangelegenheit jedoch in jedem Falle dann, wenn es zur Kündigung durch den Arbeitgeber kommt. Gerade bei lang dauernden Arbeitsverhältnissen und wenn Familienangehörige zu unterhalten, das Studium der Kinder zu finanzieren und ein Haus noch abzuzahlen ist, wirkt eine Kündigung oft wie ein plötzliches Erdbeben. Hier besteht Zeitnot, da das Gesetz eine schnelle Klärung wünscht, so dass Sie sich als Arbeitnehmer bspw. gegen eine Abmahnung, gegen eine Kündigung, gegen eine Nichtzahlung von Gehalt, Lohn, Tantiemen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikationen etc. … schnell währen müssen. Die Klagefrist bei einer Kündigung beläuft sich nur auf 3 Wochen. Sehr häufig sehen Arbeitsverträge Ausschlussfristen vor, so dass Sie als Arbeitnehmer gehalten sind, häufig binnen einer Frist von nur 2 Monaten die Ansprüche schriftlich geltend zu machen und in einer weiteren kurzen Frist die Klage zu erheben.
Aber auch de Arbeitgeber hat bspw. eine Abmahnung oder Kündigung spätestens binnen einer Frist von 2 Wochen auszusprechen. Danach kann er diese Gründe nicht mehr mit Erfolg anführen, § 626 Abs. 2 BGB.
Die Abfindung
Sofort stellen sich Folgeprobleme ein, die schnell und sicher gelöst werden müssen, wie z. B. Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit, die plötzliche Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung oder das Angebot, den Arbeitsvertrag gegen eine Abfindung aufzuheben. Ein Beispiel für für verschieden hohe Abfindungen wegen einer zu Unrecht erteilten verhaltensbedingten Kündigung (Arbeitsgericht Essen), einer Abfindung nach Mobbing mit rassistischen Mobbing (Arbeitsgericht Dortmund) und einfachem Mobbing (Arbeitsgericht Detmold) finden sie in den weiterführenden Links.
Häufig tritt noch hinzu, dass ausstehendes Entgelt oder Sonderzahlungen nicht geleistet wurden, ein Zeugnis nicht erteilt wird, Sozialversicherungsscheine und Lohnsteuerkarten nicht ausgehändigt werden und Formulare für die Bundesagentur für Arbeit nicht oder nur falsch ausgefüllt werden.