Inkasso
Beim Inkasso ist zunächst einem Missverständnis vorzubeugen: Mit „Inkasso“ meinen wir hier nicht das Forderungsmanagement, das Inkassounternehmen durchführen. Wenn (große) Unternehmen offene Forderungen gegen einen Schuldner haben, beauftragen diese Unternehmen häufig Inkassounternehmen, die darauf spezialisiert sind, Kontakt zum Schuldner aufzubauen, um ihn zur Zahlung zu bewegen, Ratenzahlungspläne oder Vergleiche abzuschließen und deren Durchführung zu überwachen. Die Hauptaufgabe von Inkassounternehmen ist, etwas überspitzt gesagt, das Schreiben von Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
Ein Inkassounternehmen kann insbesondere keine Zwangsmaßnahmen ergreifen, um eine Forderung beizutreiben. Pfändungen etc. sind nicht möglich; „schlimmstenfalls“ kommt ein Eintrag bei einer Auskunftei (z. B. SCHUFA) in Betracht. Ohne einen sog. Vollstreckungstitel, den es nur vom Staat gibt, hat aber auch ein Inkassounternehmen keinen Zugriff auf Vermögenswerte.
Auch ein Rechtsanwalt kann außergerichtlich Zahlungsaufforderungsschreiben an den Schuldner schicken; manche Schuldner sind durchaus „erschreckt“, wenn ein Brief vom Anwalt kommt, weil sie (zu Recht) damit rechnen, dass der Anwalt nicht lange fackelt, sondern bald härtere Maßnahmen ergreift.
Voraussetzung für Zwangsvollstreckung
Wenn der Schuldner partout nicht zahlen will, helfen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht weiter. Dann muss staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um zwangsweise auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen, um den Gläubiger zu befriedigen. Das erfolgt im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist aber ein Vollstreckungstitel. Das ist sozusagen eine Art staatlicher Leistungsbefehl, mit dem dem Schuldner „befohlen“ wird, etwas zu tun, z. B. zu zahlen. Dieser staatliche Befehl wird dann durchgesetzt mit der Zwangsvollstreckung.
Insofern ist der erste Teil der originären Arbeit des Rechtsanwalts, einen Vollstreckungstitel zu beschaffen. Der klassische Vollstreckungstitel ist das Urteil: Der Rechtsanwalt erhebt vor Gericht eine Klage und beantragt, dass der Schuldner verurteilt wird, eine bestimmte Leistung zu erbringen. (Das ist der oben genannte Leistungsbefehl.) Wird dann im Urteil der Schuldner verurteilt, ist das Urteil ein Vollstreckungstitel. Es gibt außer dem Urteil auch noch andere Vollstreckungstitel, zum Beispiel den Vollstreckungsbescheid (Mahnbescheid) oder, insbesondere in familiengerichtlichen Angelegenheiten, den gerichtlichen Beschluss.
Vollstreckungsverfahren
Ist ein Vollstreckungstitel, klassisch ein Urteil, in der Welt, wird häufig ohne Weiteres durch den Schuldner „freiwillig“ geleistet, bei Zahlungsurteilen also gezahlt. Manchmal funktioniert das aber nicht. In diesem Fall hat der Gläubiger zwar ein Urteil, der Schuldner hält sich aber nicht an dieses Urteil, und der Gläubiger hat kein Geld.
Dann beginnt der zweite Teil der originären Arbeit des Rechtsanwalt, die Zwangsvollstreckung, was Beauftragung, Anweisung und Überwachung der Zwangsvollstreckung eines Urteils beinhaltet. Das Urteil wird vollstreckt durch Vollstreckungsbehörden: Allgemein bekannt ist der Gerichtsvollzieher; wichtig ist aber auch das Vollstreckungsgericht, das zum Beispiel Pfändungen anordnen kann.
So ist in der Tat die Pfändung ein wichtiges Zwangsvollstreckungsmittel. Gepfändet werden können Sachen (das macht der Gerichtsvollzieher), die dann zwangsversteigert werden müssen. Gepfändet werden kann aber auch Bargeld. Häufig interessanter ist die Forderungspfändung, genauer: die Gehaltspfändung oder die Kontenpfändung. In diesen Fällen erlässt das Vollstreckungsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der das Ergebnis hat, dass Arbeitgeber oder Bank (oder ein sonstiger Dritter) verpflichtet ist, Kontobestände oder Teile des Gehalts (oder sonstiges Geld) an den Gläubiger auszuzahlen.
Weitere Mittel der Zwangsvollstreckung sind etwa die Zwangshypothek oder die Zwangsverwaltung bzw. Zwangsversteigerung von Immobilien. Dies kann bei unbelasteten Grundstücken, die im Eigentum des Schuldners stehen, attraktiv sein, weil Grundstücke häufig einen hohen Wert haben.
Insoweit wird hier der Begriff Inkasso sozusagen ganzheitlich verstanden: Die Rechtsanwaltskanzlei Reissenberger Rechtsanwälte kann für Sie die gesamte Zwangsbeitreibung einer Forderung übernehmen. Hierzu gehören alle Schritte vom ersten „Anspruchsschreiben“ über die Beschaffung eines Vollstreckungstitels bis zur Durchführung der eigentlichen Zwangsvollstreckung.