Kaufrecht – das wichtigste Rechtsgebiet überhaupt
Das Kaufrecht ist das wichtigste Rechtsgebiet überhaupt, denn der Kaufvertrag ist der mit Abstand wichtigste Vertragstyp des Zivilrechts: Eigentum und Besitz (an) einer Sache (oder die Inhaberschaft eines Rechts) wird gegen Geld an eine andere Person übertragen. Wir alle schließen im täglichen Leben ständig Kaufverträge, sei es, wenn wir beim Bäcker Brötchen kaufen, im Drogeriemarkt Zahnpasta oder im Textileinzelhandel Pullover nach der neusten Mode.
Aber auch die meisten nicht alltäglichen wirtschaftlichen Transaktionen im Leben sind Kaufvorgänge: Man kauft einen neuen Computer, man kauft ein neues Auto oder man kauft eine Eigentumswohnung oder ein Haus (eine Immobilie).
Fast alle Kaufvorgänge werden unproblematisch durchgeführt. Doch manchmal geht auch etwas schief: Der Computer ist kaputt, der Gebrauchtwagen war ein Unfallfahrzeug oder das Haus hat einen Wasserschaden, der vom Verkäufer verschwiegen worden war.
Das Kaufrecht und seine „Rechtsquellen“
Die Rechte von Käufern (und Verkäufern) bei Mängeln, seien es Sachmängel oder Rechtsmängel („Belastung“), regelt das Kaufrecht. Für die meisten Verträge gelten § 433 BGB und seine Folgevorschriften; allerdings gibt es Besonderheiten bei Kaufverträgen unter Beteiligung von Kaufleuten („Handelskauf“) und bei Verträgen mit Auslandsbezug (bspw. UN-Kaufrecht). Daneben ist häufig auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu berücksichtigen.
Früher orientierte sich das deutsche Kaufrecht stark am römischen Recht; spätestens seit einer großen Schuldrechtsreform im Jahr 2002 ist aber der Einfluss des Europäischen Rechts mit seinen Verbraucherschutzrichtlinien prägend. Viele Menschen haben noch in der Schule Begriffe des alten Rechts gelernt: So gibt es heute z. B. die „Wandlung“ nicht mehr; sie heißt jetzt „Rücktritt“.
Das Kaufrecht als Teil des allgemeinen Zivilrechts
Die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte versteht sich als Kanzlei des allgemeinen Zivilrechts und hat damit ganz automatisch einen kaufrechtlichen Schwerpunkt, weil der Kaufvertrag der typische schuldrechtliche Vertrag schlechthin ist und weil regelmäßig kaufrechtliche Probleme mit Fragen des allgemeinen Zivilrechts verknüpft sind. Für die Rechtsanwälte der Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte sind daher auch Detailfragen des Kaufrechts Alltags- und Standardwissen.
Typische Probleme
Speziell beim Gebrauchtwagenkauf stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart wurde. Hier sind Sondervorschriften des Verbrauchsgüterkaufs aber auch des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen. Ein weiterer Klassiker ist das Unfallfahrzeug: Welche Folgen hat es, wenn ein Vorschaden verschwiegen wurde? „Montagsautos“ lösen Probleme der Definition eines Sachmangels und der Reichweite des Rechts der zweiten Andienung aus.
Nicht selten hat die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte auch mit Immobilienkaufverträgen zu tun. Da bei diesen Verträgen vereinbarte Gewährleistungsausschlüsse regelmäßig (aber nicht immer) wirksam sind, stellt sich häufig die Frage, ob der Gewährleistungsausschluss aufgrund einer „arglistigen Täuschung“ ausgeschaltet werden kann; hier ist meist die tatsächliche Beweisbarkeit der Arglist ein wichtiges Thema.
Selbstverständlich wird auch bei kaufrechtlichen Problemen nach der allgemeinen Philosophie der Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte stets darauf geachtet, für den Mandanten pragmatisch nicht nur sachlich angemessene, sondern auch wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu finden.