Es ist in der Bevölkerung weitesgehend unbekannt, dass die gegnerischen Haftpflichtversicherungen beim unverschuldeten Verkehrsunfall aus den Gründen der sog. Waffengleichheit einen Rechtsanwalt bezahlen, d. h. die anfallenden Anwaltskosten bei der Unfallregulierung übernehmen muss, den der Unfallgeschädigte hinzugezogen hat. Die Anwaltskosten bei der Unfallregulierung werden nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet und auf dieser Basis von der Versicherung ermittelt und bezahlt.
Anwaltskosten bei der Unfallregulierung
In derartigen Fällen werden von Rechtsanwalt Sven Reissenberger für die Mandatsarbeiten keine Vorschüsse angefordert.
Rechtsschutzversicherung bei der Unfallregulierung
Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Falle ebenfalls grundsätzlich nicht erforderlich, da die Anwaltskosten bei der Unfallregulierung von der gegnerischen Versicherung häufig übernommen werden, jedenfalls immer dann, wenn der Unfallgegner die Alleinschuld an dem Unfall hat und zwar bis zur Höhe des regulierten Schadens. Man spricht dann vom Regulierungsstreitwert, auf dessen Basis die Anwaltskosten bei der Unfallregulierung ermittelt werden.
Da eine Unfallregulierung umfangreich und lästig ist, sollten Sie sofort Ihren Rechtsanwalt aufsuchen, die Unfallmitteilung mit sich führen und den Sachverhalt schildern. In diesem Gespräch wird dann auch die weitere Vorgehensweise abhängig vom Schaden und der Schadenshöhe festgelegt und es erfolgt auch der Hinweis auf die Anwaltskosten. Der Rechtsanwalt nimmt Ihnen die Arbeit ab und gleichzeitig können Sie dabei sicher sein, dass auschließlich Ihre Interessen verfolgt werden. Das ist wichtig, denn man muss sich im klaren sein, dass ein Autohaus, eine Werkstatt und vor allem die gegnerische Versicherung ausschließlich und in erster Linie ihre eigenen Interessen verfolgen und nicht die von Ihnen als Geschädigten. Das ist den Geschädigten häufig nicht klar, weil ihnen nicht bewusst ist, unter welchem wirtschaftlichen Druck diese Gruppen stehen.
Oftmals wird die Empfehlung lauten, einen Sachverständigen wegen des beschädigten Pkw und ggfs. einen Arzt wegen der Körperschäden aufzusuchen. Rechtsanwalt Sven Reissenberger kann in solchen Fällen Sachverständige und Ärzte benennen. Sie bräuchten dann lediglich noch diese Personen aufzusuchen, den Pkw reparieren lassen oder einen neuen erwerben. Den Rest der Arbeit nimmt Ihnen Rechtsanwalt Sven Reissenberger ab. Sie sollten sich daher nie von möglichen Anwaltskosten abschrecken lassen, erst recht dann nicht, wenn sie, wie bei der Unfallregulierung, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.