RA Reissenberger bietet auch Hilfe im Bereich Strafrecht an.
Strafrecht, insbesondere Verkehrsstrafrecht:
Das Strafrecht ist Teil der Tätigkeit von Rechtsanwalt Reissenberger. RA Reissenberger ist im Strafrecht insbesondere im Verkehrsstraftrecht tätig, so bei Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflichtVersG), Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), Fahrerflucht (§ 142 StGB).
Dazu kommen noch Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung, Fahrlässige Tötung und andere Delikte aus dem Bereich des Strafrechts.
Ermittlungsverfahren im Strafrecht
In allen diesen Fällen ist es wichtig, die erste Bürgerpflicht zu beachten, nämlich die Ruhe zu bewahren und nicht mit der Polizei zu sprechen und sich nicht bei der Polizei einzulassen, also keine Einlassung abzugeben, sondern vom Schweigerecht dringend Gebrauch zu machen und um Hinzuziehung eines Anwalts zu bitten. Dieses Recht kann Ihnen niemand nehmen.
Strafbefehl, Anklageschrift und Revision
Sollten Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, so haben Sie insbesondere beim Strafbefehl nur 2 Wochen Zeit für einen Einspruch. Die Einspruchsfrist dürfen Sie nicht verstreichen lassen. Lassen Sie RA Reissenberger als Ihrem Strafverteidiger den Strafbefehl rechtzeitig zukommen, damit Ihnen geholfen werden kann.
Im Strafrecht ist es immer wichtig zu wissen, was in den Akten steht. Deshalb wird zuerst eine Akteneinsicht eingeholt.
RA Reissenberger vertritt Sie sodann, wenn es darauf ankommt, auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Der Anwalt Reissenberger bearbeitet auch in aussichtslos erscheinenden Fällen gerne Rechtsmittel, insbesondere Revisionen. Insoweit wird beispielhaft auf eine Revision aus dem Verkehrsstraftrecht wegen einer Trunkenheitsfahrt aber auch auf drei Revisionen vor dem Bundesgerichtshof aus dem Bereich eines Raubes, eines BTM-Deliktes und eines Tötungsdeliktes berichtet. Im Falle des BTM-Deliktes sowie des Tötungsdeliktes hat Rechtsanwalt Reissenberger die Revisionen persönlich vor dem BGH in Karlsruhe vertreten. Dies stellen anspruchsvolle Tätigkeiten dar. RA Reissenberger kann Ihnen jedoch auch dabei helfen, eine Fahrerlaubnis früher als ursprünglich vorgesehen durch eine sog. „Sperrzeitverkürzung“ zurückzuerlangen.
Aus alldem können Sie als Mandant entnehmen, dass Rechtsanwalt Reissenberger aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ohne weiteres in der Lage ist, für Sie auch im Strafrecht in den vorgenannten Gebieten hilfreich und mit Erfolg tätig zu sein.