Ordnungswidrigkeitsverfahren

Ihnen wird bspw. ein Geschwindigkeitsverstoß zur Last gelegt. Hier können von Ihnen sehr kurze Reaktionsfristen, bspw. nur 2 Wochen, um einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot einzulegen, verlangt werden, wenn Sie ein Bußgeld und Fahrverbot vermeiden wollen. Sie können jedoch aus verschiedenen Gründen keinen Rechtsanwalt aufsuchen, wollen aber gleichwohl Rechtsnachteile vermeiden. Sie können dann durch Ausfüllen des auf das OWi-/ Bußgeldverfahren abgestimmten Onlineformulars, das Sie leiten und alle wichtigen Fakten abfragen wird, unmittelbar mit Rechtsanwalt Sven Reissenberger in Kontakt treten, ihm den maßgeblichen Sachverhalt auf diesem etwas formelleren Wege mitteilten und so sehr schnell alle erforderlichen Schritte einleiten lassen. Sie erhalten umgehend eine Antwort. Selbstverständlich können Sie auch eine Mail versenden. Für allgemeine Rechtsanliegen können Sie hier ein Formular verwenden.

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