Die marokkanische Scheidung ist ein sehr häufiger Beratungsaspekt in der Praxistätigkeit des RA Reissenberger.

Rechtsanwalt Sven Reissenberger hat im Laufe seiner Tätigkeit sehr viele Mandanten unterschiedlichster Nationalität, Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit geschieden, unter anderem auch die immer wiederkehrende marokkanische Scheidung bzw. Scheidung nach marokkanischem Recht.

 

marokkanische Scheidungen, ähnliche Scheidungen, aber nicht alle gleich:

Im Einzelnen konnte RA Reissenberger immer wieder Mandanten bei marokkanischen Scheidungen bzw. der Scheidung nach marokkanischem Recht helfen. Die Entscheidungen ähnelten sich, waren aber nicht gleich.

 

marokkanische Scheidungen ohne Versorgungsausgleich, kurze Ehe und Ehegatte ist unbekannten Aufenthalts:

Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Dortmund -Familiengericht- vom 05.10.2011, Az.: 108 F 2289/10, können marokkanische Scheidungen ohne Versorgungsausgleich nach marokkanischem Recht auch bei einer kurzen Ehe zwischen einer Deutschen und einem Marokkaner erfolgen, auch wenn die Ehe in Marokko geschlossen worden ist und die Trennung in Marokko erfolgte, die Ehefrau nach Deutschland zurückkehrte und der Ehemann auf die Anträge nicht reagiert oder die Zustellung im Ausland, hier in Marokko, misslingt.

marokkanische Scheidungen ohne Versorgungsausgleich und Ehegatte ist unbekannten Aufenthalts:

In einer weiteren marokkanische Scheidung vom 05. Januar 2012, Beschluss des Amtsgerichts Dortmund -Familiengericht-, Az.: 112 F 3413/09, kam noch ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs und die besondere Schwierigkeit, dass der Ehegatte unbekannten Aufenthalts war, hinzu. Marokkanische Scheidungen ohne Versorgungsausgleich können und werden, wenn ein Ehegatte unbekannten Aufenthalts ist, durch öffentliche Zustellung bewirkt. 

marokkanische Scheidungen ohne Versorgungsausgleich:

Eine weitere marokkanische Scheidung ohne Versorgungsausgleich vom 18.01.2010, Beschluss des Amtsgerichts Dortmund -Familiengericht-, Az.: 109 F 5310/09, hatte unter Berücksichtigung der damals einschlägigen Rechtsvorschriften zwar auch schon eine marokkanische Scheidung ohne Versorgungsausgleich zum Gegenstand, wobei der Eheschluss in Marokko und die Trennung sowie Scheidung in Deutschland erfolgte.

marokkanische Scheidungen ohne Versorgungsausgleich:

In einer weiteren marokkanischen Scheidung ohne Versorgungsausgleich vom 14.03.2013, Beschluss des Amtsgerichts Essen -Familiengericht-, Az.: 107 F 255/12, ging es zwar auch um eine marokkanische Scheidung ohne Versorgungsausgleich nach marokkanischem Recht, wobei in diesem Fall schon die internationale Vereinbarung ROM III-VO maßgeblich berücksichtigt worden ist, die in der hier in Rede stehenden Entscheidung noch nicht erwähnt wird.

marokkanische Scheidungen mit gemeinsamem Sorgerecht ohne Versorgungsausgleich – Beschluss des AG Dortmund:

In der fünften marokkanischen Scheidung mit gemeinsamem Sorgerecht, Beschluss des Amtsgericht Dortmund vom 17.08.2011, Az.: 126 F 662/11, geht es zwar auch um eine marokkanische Scheidung mit gemeinsamem Sorgerecht ohne Versorgungsausgleich nach marokkanischem Recht, wobei in diesem Fall die internationale Vereinbarung ROM III-VO noch nicht maßgeblich berücksichtigt worden ist.