Versicherungsabsprachen Unfallregulierung, Urteil AG Moers
Versicherungsabsprachen bei der Unfallregulierung: Versicherungsabsprachen bei der Unfallregulierung sind für den Geschädigten unverbindlich. In diesem von RA Reissenberger erwirkten Urteil hat das Amtsgericht Moers festgestellt, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall im Rahmen der Unfallregulierung die Versicherungsabsprachen der gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherung mit der von ihm vorgeschlagenen Reparaturwerkstatt nicht entgegenhalten lassen muss. Die Versicherung…