Softwarevertrag, Urteil LG Dortmund

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SuCRM-Softwarevertrag - Grundsätzliches: Nachstehend berichte ich über ein Urteil zu einem sog. „CRM Softwarevertrag“. „CRM“ bedeutet insoweit „Customer-Relationship-Management“, übersetzt „Kundenbeziehungsmanagement“ oder „Kundenpflege“, womit die konsequente Ausrichtung einer Unternehmung auf ihre Kunden sowie die systematische Gestaltung der Kundenbeziehungsprozesse gemeint ist. Ein derartiger CRM-Softwarevertrag ist ein komplexes Gebilde. Die CRM-Software wird daher von hochspezialisierten Unternehmen konzipiert und zumindest…

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