Adhaesionsverfahren, Vergleich LG Dortmund

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Adhaesionsverfahren und Nebenklage: Das Opfer einer Straftat kann im laufenden Strafprozess als Nebenkläger gegen den Angeklagten neben dem Staatsanwalt auftreten und eigene Anträge stellen, um eine aus Sicht des Geschädigten angemessene Bestrafung des Täters sicherzustellen. Die Einzelheiten der Nebenklage ergebene sich aus den §§ 395 ff StPO. Wirtschaftlich wichtiger als…

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Haarschaden und Haftung, Vergleich AG Dortmund

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Haarschaden und Haftung des Friseurs: Ein Haarschaden und die Haftung des Friseurs deswegen sind schwierig durchzusetzen, da das Verhalten des Friseurs schuldhaft sein muss, wie der nachstehende Vergleich Amtsgericht Dortmund zeigt. In nachstehendem Fall war ein Haarschaden schon gegeben. Die Kundin wollte jedoch von der von RA Reissenberger vertretenen Friseurin noch 1.500,00 € Schadensersatz und Schmerzensgeld erstreiten,…

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Unterlassungsanspruch, Urteil LG Dortmund

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Unterlassungsanspruch bezüglich einer Beleidigung mit dem Wort „Arschloch“: Der Unterlassungsanspruch bezüglich einer Beleidigung mit dem Wort „Arschloch“ kann gerichtlich erzwungen werden.   Der Unterlassungsanspruch: Der Unterlassungsanspruch ist im Gesetz nicht direkt geregelt. Gleichwohl ist man nicht schutzlos, sondern kann einen Unterlassungsanspruch erstreitet. Der Unterlassungsanspruch kann sich auf Beleidigungen oder aber sonstige Verhaltensweisen beziehen. Im Falle einer…

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Unterlassen, Urteil AG Dortmund

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Unterlassen einer Beleidigung mit dem Wort „Arschloch“ Das Unterlassen bzw. die Unterlassung einer Beleidigung mit dem Wort „Arschloch“ kann gerichtlich erzwungen werden, jedoch keine Schmerzensgeldzahlung wegen dieser Beleidigung.   Unterlassen und sog. „Unterlassungsanspruch“ Der Anspruch auf Unterlassen ist im Gesetz nicht direkt geregelt. Gleichwohl ist man nicht schutzlos, sondern kann ein Unterlassen erstreitet. Das…

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Mobbing, Vergleich Arbeitsgericht Dortmund

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Mobbing im Arbeitsgerichtsprozess Mobbing ist ein Thema, das immer mehr in den Arbeitsgerichtsprozess Einzug hält. Dem Vorwurf des Mobbing ist der Arbeitnehmer auch nicht mehr schutzlos ausgeliefert. Er benötigt nur Zeugen und einen substantiierten Vortrag, dann können über das AGG und das BGB Opfer des Mobbing bisweilen hohe Schadens Ersatzansprüche…

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