Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschluss AG Bochum

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Entziehung der Fahrerlaubnis - Allgemeines:   Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO erfolgt vorläufig wegen Delikten bspw. der Fahrerflucht (§ 142 StGB) oder der Trunkenheit (§ 316 StGB) etc. .… . Im Gesetzestext heißt es im Wesentlichen: „§ 111 a StPO - Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: (1) Sind dringende…

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