Bagatellgrenze bei 715,00 EUR brutto, Urteil AG Dortmund
Bagatellgrenze - Einleitung: Die Bagatellgrenze liegt nach dem BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az: VI ZR 365/03, grundsätzlich bei 715,00 € brutto. Das Amtsgericht Dortmund hat diese Bagatellgrenze in einem Urteil bestätigt. Bagatellgrenze - Allgemeines: Nach einem Verkehrsunfall versucht der Geschädigte mit Hilfe eines Kfz-Gutachtens die Schadenhöhe zu ermitteln, um…