130-Prozent-Grenze bei Unfallregulierung, Urteil AG Moers

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130-Prozent-Grenze bei der Unfallregulierung Die 130-Prozent-Grenze bei der Unfallregulierung ist für die Frage entscheidend, ob noch nach einem Kostenvoranschlag oder einem Reparaturgutachten bzw. ob der Pkw überhaupt noch mit der Erwartung, dass eine Erstattung durch die gegnerische Versicherung erfolgt, repariert werden darf. Eine bemerkenswerte Entscheidung des Amtsgerichts Moers zur Frage eine…

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